Genehmigungen
Mit unserer Expertise bleibt alles im Rahmen
                Benötigt ein Grabstein wirklich eine Genehmigung?
                
                Ja ein Grabstein benötigt eine Genehmigung, denn jeder Friedhof hat seine eigenen Vorschriften bezüglich
                Masse, Bearbeitung etc.
                
                Bei der zuständigen Friedhofskommission reichen wir für Sie ein Gesuch um Bewilligung Ihres
                individuellen Grabmals ein.
                Nach Genehmigung unseres Antrages stellen wir Ihren Gedenkstein nach Ihren Wünschen her. Dabei legen
                wir grössten Wert auf sorgfältige, fachmännische Ausführung.
                Je nach Bestattungsart muss eine gewisse Wartezeit eingehalten werden.
                Danach versetzt unser Steinmetz Ihre Grabanlage auf dem Friedhof.
                
                Sie sehen, es ist unser Bestreben, Sie kompetent zu bedienen und Ihnen einen vollumfänglichen
                Service anzubieten.
                
                Ihre Zufriedenheit ist unser grösstes Ziel.
            
 
        
                Eine solche Genehmigung ist von entscheidender Bedeutung, um im Dialog mit dem Friedhof oder der
                zuständigen Friedhofskommission sämtliche
                relevanten Details hinsichtlich Form, Grösse, Gestaltung und anderer Aspekte zu klären und mögliche
                unerwünschte Überraschungen zu vermeiden.
                
                Wir bei der Böse Natursteine AG führen diesen Prozess für Sie komplett durch, damit Sie sorgenlos von
                Ihrem Verstorbenen Abschied nehmen können.
            
