Genehmigungen

Mit unserer Expertise bleibt alles im Rahmen

Benötigt ein Grabstein wirklich eine Genehmigung?
Ja ein Grabstein benötigt eine Genehmigung, denn jeder Friedhof hat seine eigenen Vorschriften bezüglich Masse, Bearbeitung etc.

Bei der zuständigen Friedhofskommission reichen wir für Sie ein Gesuch um Bewilligung Ihres individuellen Grabmals ein. Nach Genehmigung unseres Antrages stellen wir Ihren Gedenkstein nach Ihren Wünschen her. Dabei legen wir grössten Wert auf sorgfältige, fachmännische Ausführung. Je nach Bestattungsart muss eine gewisse Wartezeit eingehalten werden. Danach versetzt unser Steinmetz Ihre Grabanlage auf dem Friedhof.

Sie sehen, es ist unser Bestreben, Sie kompetent zu bedienen und Ihnen einen vollumfänglichen Service anzubieten.
Ihre Zufriedenheit ist unser grösstes Ziel.

Eine Genehmigung für einen Grabstein oder ein Grabmal in der Schweiz

Eine solche Genehmigung ist von entscheidender Bedeutung, um im Dialog mit dem Friedhof oder der zuständigen Friedhofskommission sämtliche relevanten Details hinsichtlich Form, Grösse, Gestaltung und anderer Aspekte zu klären und mögliche unerwünschte Überraschungen zu vermeiden.

Wir bei der Böse Natursteine AG führen diesen Prozess für Sie komplett durch, damit Sie sorgenlos von Ihrem Verstorbenen Abschied nehmen können.