Genehmigungen
Mit unserer Expertise bleibt alles im Rahmen
Benötigt ein Grabstein wirklich eine Genehmigung?
Ja ein Grabstein benötigt eine Genehmigung, denn jeder Friedhof hat seine eigenen Vorschriften bezüglich
Masse, Bearbeitung etc.
Bei der zuständigen Friedhofskommission reichen wir für Sie ein Gesuch um Bewilligung Ihres
individuellen Grabmals ein.
Nach Genehmigung unseres Antrages stellen wir Ihren Gedenkstein nach Ihren Wünschen her. Dabei legen
wir grössten Wert auf sorgfältige, fachmännische Ausführung.
Je nach Bestattungsart muss eine gewisse Wartezeit eingehalten werden.
Danach versetzt unser Steinmetz Ihre Grabanlage auf dem Friedhof.
Sie sehen, es ist unser Bestreben, Sie kompetent zu bedienen und Ihnen einen vollumfänglichen
Service anzubieten.
Ihre Zufriedenheit ist unser grösstes Ziel.
Eine solche Genehmigung ist von entscheidender Bedeutung, um im Dialog mit dem Friedhof oder der
zuständigen Friedhofskommission sämtliche
relevanten Details hinsichtlich Form, Grösse, Gestaltung und anderer Aspekte zu klären und mögliche
unerwünschte Überraschungen zu vermeiden.
Wir bei der Böse Natursteine AG führen diesen Prozess für Sie komplett durch, damit Sie sorgenlos von
Ihrem Verstorbenen Abschied nehmen können.